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Fachschule des Sozialwesens - Fachrichtung Heilerziehungspflege - Düsseldorf

Ausbildung

Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger - praxisintegrierte Form -

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Hinweis

Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird in Abhängigkeit von den Bewerberzahlen auch am Schulstandort Bedburg-Hau die praxisintegrierte Ausbildung zur Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger angeboten.

Anfragen und Bewerbungen siehe unten.

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Flyer

Den aktuellen Flyer zur Ausbildung in Düsseldorf finden Sie hier als Download:

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Ausbildungsbeginn

Der Ausbildungsbeginn ist jeweils nach den Sommerferien und richtet sich nach den Ferienterminen des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Informationen zum Berufsbild

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lautet die Berufsbezeichnung Heilerzieherin/Heilerzieher) sind die sozialpädagogischen und pflegerischen Fachkräfte in der Behindertenhilfe.

Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aller Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, ihre außerschulische Bildung zu fördern, sie bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen sowie die berufliche und soziale Eingliederung zu erleichtern.

Zu den Tätigkeiten gehören zum Beispiel

  • Hilfe und Unterstützung für den Menschen mit Behinderung in allen Anforderungen des Alltags, die er nicht selbst erledigen kann
  • Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
  • Planung und Durchführung der individuellen Lebensbegleitung
  • Anregung, Unterstützung und Weiterführung therapeutischer Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern der Menschen mit Behinderung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltung, Bestellung und Ausgabe von Medikamenten nach Verordnung
  • Wahrnehmen der Aufsichtspflicht
  • Hilfe bei der beruflichen Eingliederung, individuelle Betreuung von selbständig lebenden Menschen mit Behinderung

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Informationen zum Arbeitsfeld

Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerInnen können in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten. Unsere Absolventen sind überwiegend in folgenden Arbeitsfeldern tätig:

  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

weitere Arbeitsfelder (je nach Bundesland) sind:

  • Integrative Kindergärten
  • Förderschulen
  • Frühförderstellen
  • Tagesstätten, Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Fachkrankenhäuser
  • Sozialstationen, Ambulante Betreuung, Mobile Hilfsdienste
  • Reha-Zentren für Körperbehinderte, Unfallgeschädigte, Lernbehinderte und psychisch Kranke
  • Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertageseinrichtungen

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Aufnahmevoraussetzungen

  • Der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - (Hauptschulabschluss Typ B oder Realschulabschluss)
  • Der Nachweis einer Praktikumsstelle über drei Jahre in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Landes- oder Bundesrecht)

Die abgeschlossene Berufsausbildung kann ersetzt werden durch

  • den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges (Fachoberschule Sozialwesen, zweijährige Berufsfachschule Sozialwesen).
  • einschlägige Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren (Einzelfallprüfung).
  • die Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit beruflichen Tätigkeiten im sozialen Feld, z. B. Zivildienst, soziales Jahr, Praktikum (Einzelfallprüfung).

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Aufbau der Ausbildung

In der praxisintegrierten Ausbildung sind Unterricht und Praxis ständig aufeinander bezogen. Die Organisationsform gewährleistet ein optimales und praxisnahes Lernen. Der Unterricht findet an zwei festgelegten aufeinander folgenden Wochentagen sowie in drei Kompaktwochen pro Schuljahr statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden die Fachschulexamen (Abschluss der fachtheoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) statt.

Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die Studierenden die staatliche Anerkennung als HeilerziehungspflegerIn. Zudem ist es möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

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Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Fremdsprache (Englisch)

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung

Heilerziehungspflegerische Methoden

  • Kreativ-musischer Bereich
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich
  • Gesundheits-/bewegungsorientierter Bereich
  • Organisatorisch-technologischer Bereich

weitere Unterrichtsfächer

  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

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Das Konzept der Ausbildung

Lernfelder

Die Ausbildung ist in unterschiedliche Lernfelder gegliedert.

Lernfelder ordnen die beruflichen Aufgabenstellungen in der Heilerziehungspflege so, dass sie im Unterricht exemplarisch bearbeitet werden können. Sie bündeln berufliche Aufgabenbereiche im Hinblick auf die angestrebte Professionalität. Lernfelder ermöglichen es, im Unterricht berufliche Handlungssituationen zu erschließen, fächerverbindende Lernaufgaben zu bearbeiten und Projekte umzusetzen.

Lernortkooperation

Die Studierenden der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, entwickeln berufliche Handlungskompetenzen an den Lernorten Schule und Praxis.

Die Kompetenzentwicklung der Studierenden wird durch eine intensive Kooperation zwischen den beiden Lernorten gesichert.

Die wechselseitige Verzahnung der Lernorte wird durch einen ständigen Austausch zwischen den Lehrkräften der Fachschule und den anleitenden Fachkräften in den Praxiseinrichtungen gewährleistet.

Die Studierenden werden in der Praxis angeleitet. Praxiseinrichtungen müssen sicherstellen, dass den Studierenden Fachkräfte zur Seite stehen, die über eine einschlägige Berufserfahrung verfügen, die für die Anleitung qualifiziert sind und zur Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen.

Während der praktischen Ausbildung werden die Studierenden von den Lehrkräften der Fachschule betreut. Die Fachschule berät mit der Praxis über die Kompetenzentwicklung der Studierenden.

Selbstlernphasen

Von den Gesamtstunden des Bildungsganges können bis zu 480 Unterrichtsstunden als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen organisiert werden.

Selbstlernphasen können in unterschiedlichen Sozialformen (Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit) angeboten werden.

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Unterrichtszeiten

An den schulischen Ausbildungstagen (siehe oben Aufbau der Ausbildung) findet der Unterricht in den folgenden Zeiten statt:

Donnerstag bis Freitag: 08:15 - 16:15 Uhr

(oder Montag bis Dienstag - wird jährlich neu festgelegt)

Innerhalb dieses Zeitrahmens werden in der Regel 17 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Zusätzlich finden pro Ausbildungsjahr 3 Kompaktwochen statt.

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Kosten

Arbeitsmaterial und Lernmittel: gemäß geltender rechtlicher Regelungen; Leistungsempfänger, z. B. von BAföG, müssen die vollen Kosten tragen.

Fahrtkosten: Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen - Schulfinanzkostengesetz und Schülerfahrtkostenverordnung

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Förderung

Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder die Durchführung der Ausbildung als Umschulungsmaßnahme ist möglich. Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Stadt- und Kreisverwaltungen und die Arbeitsagenturen.

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Anmeldung und Bewerbung

Die Bewerbung für die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, sollte in der Regel bis zum Februar eines jeden Jahres eingereicht werden und zwar entweder über die Einrichtungen oder direkt beim LVR-Berufskolleg. Die Ausbildung beginnt am ersten Schultag des neuen Schuljahres. Die aktuellen Ferientermine und damit auch den Schuljahresbeginn finden Sie unter dieser Adresse:

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Beizufügende Unterlagen

Dem Bewerbungsanschreiben sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • zwei Passbilder (Bitte Ihren Namen auf die Rückseiten!)
  • beglaubigte Kopien von Schul- und Arbeits- oder Praktikumszeugnissen
  • ein Nachweis über die Tätigkeit in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung

Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, dass Sie sich für die praxisintegrierte Form bewerben!

Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!

Die Interessenten werden zu einem Informations- und Vorstellungsgespräch eingeladen.

Nach erfolgter Schulplatzzusage ist ein "Erweitertes Führungszeugnis" (bzw. eine beglaubigte Kopie) vorzulegen. Dieses darf zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nicht älter als drei Monate sein.

Anfragen und Bewerbungen richten Sie bitte an das

LVR-Berufskolleg
Herr Andrew Quarterman
Am Großen Dern 10
40625 Düsseldorf

Ansprechpartner

Herr Andrew Quarterman
Tel.: +49 (0)211 291993-145
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: andrew.quarterman@lvr.de

Frau Myriam Brüderlink
Tel.: +49 (0)211 291993-114
Fax: +49 (0)211 291993-123
E-Mail: myriam.bruederlink@lvr.de

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