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Heilerziehungspflege - praxisintegrierte Form - Bedburg-Hau

Hinweis

Am Schulort Bedburg-Hau wurde zum Schuljahr 2013/2014 neben der Vollzeitform auch die praxisintegrierte Form der Ausbildung in der Fachrichtung Heilerziehungspflege eingerichtet.

Bitte vermerken Sie auf Ihrer Bewerbung für die Fachrichtung Heilerziehungspflege in Bedburg-Hau, ob Sie an der Ausbildung in der praxisintegrierten Form und/oder in der Vollzeitform interessiert sind.

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Flyer

Den aktuellen Flyer zur Ausbildung in Bedburg-Hau finden Sie hier als Download:

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Ausbildungsbeginn

Die Ausbildung beginnt jeweils nach den Sommerferien und richtet sich nach den Ferienterminen des Landes Nordrhein-Westfalen.

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Informationen zum Berufsbild

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger (in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein lautet die Berufsbezeichnung Heilerzieherin/Heilerzieher) sind die sozialpädagogischen und pflegerischen Fachkräfte in der Behindertenhilfe.

Ihre Aufgabe ist es, Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung aller Altersgruppen möglichst ganzheitlich zu betreuen, ihre außerschulische Bildung zu fördern, sie bei der Freizeitgestaltung zu unterstützen sowie die berufliche und soziale Eingliederung zu erleichtern.

Zu den Tätigkeiten gehören zum Beispiel

  • Hilfe und Unterstützung für den Menschen mit Behinderung in allen Anforderungen des Alltags, die er nicht selbst erledigen kann
  • Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung
  • Planung und Durchführung der individuellen Lebensbegleitung
  • Anregung, Unterstützung und Weiterführung therapeutischer Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuern der Menschen mit Behinderung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Verwaltung, Bestellung und Ausgabe von Medikamenten nach Verordnung
  • Wahrnehmen der Aufsichtspflicht
  • Hilfe bei der beruflichen Eingliederung, individuelle Betreuung von selbständig lebenden Menschen mit Behinderung

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Informationen zum Arbeitsfeld

Staatlich anerkannte HeilerziehungspflegerInnen können in unterschiedlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe arbeiten. Unsere Absolventen sind überwiegend in folgenden Arbeitsfeldern tätig:

  • Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

weitere Arbeitsfelder (je nach Bundesland) sind:

  • Integrative Kindergärten
  • Förderschulen
  • Frühförderstellen
  • Tagesstätten, Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
  • Psychiatrische Einrichtungen
  • Fachkrankenhäuser
  • Sozialstationen, Ambulante Betreuung, Mobile Hilfsdienste
  • Reha-Zentren für Körperbehinderte, Unfallgeschädigte, Lernbehinderte und psychisch Kranke
  • Erwachsenenbildung für Menschen mit Behinderungen
  • Kindertageseinrichtungen

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Aufnahmevoraussetzungen

  • Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Typ B, Realschulabschluss)
  • Persönliche Eignung
    (Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, zu Ausbildungsbeginn nicht älter als drei Monate)
  • Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung
    (Kinderpflegerin und Kinderpfleger, Sozialassistentin und Sozialassistent, Heilerziehungshelferin und Heilerziehungshelfer, Kinderkrankenschwester und Kinderkrankenpfleger)

    oder
  • Abschluss eines einschlägigen Bildungsganges mit Fachhochschulreife
    (Berufsfachschule, Fachoberschule der Fachrichtung Gesundheit und Soziales)

    oder
  • Abschluss einer nicht einschlägigen Berufssausbildung in Verbindung mit einer 6-wöchigen Vollzeit- oder einer 240-stündigen, einschlägigenTeilzeittätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenassistenz oder der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Freiwilliges soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst etc.)

    oder
  • Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachhochschulreife) in Verbindung mit einer 6-wöchigen Vollzeit- oder einer 240-stündigen, einschlägigen Teilzeittätigkeit in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenassistenz oder der Kinder- und Jugendhilfe.
  • In Zweifelsfällen entscheidet die Schulleitung im Einvernehmen mit der oberen Schulaufsicht.
  • Nachweis einer Praxisstelle in einer anerkannten Einrichtung der Behindertenhilfe mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 18, höchstens 20 Stunden.
  • Erklärung der Praxisstelle zur Wahrnehmung der fachpraktischen Ausbildung (qualifizierte Praxisanleitung) im Rahmen des Ausbildungsplanes.

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Aufbau der Ausbildung

In der praxisintegrierten Ausbildung sind Unterricht und Praxis ständig aufeinander bezogen. Die Organisationsform gewährleistet ein optimales und praxisnahes Lernen. Der Unterricht findet an zwei festgelegten aufeinander folgenden Wochentagen sowie in drei Kompaktwochen pro Schuljahr statt. Während der übrigen Zeit erfolgt der Einsatz in einer Einrichtung der Behindertenhilfe.

Im letzten Halbjahr des 3. Ausbildungsjahres finden die Fachschulexamen (Abschluss der fachtheoretischen Ausbildung) und das Kolloquium (Abschluss der fachpraktischen Ausbildung) statt.

Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten die Studierenden die staatliche Anerkennung als HeilerziehungspflegerIn. Zudem ist es möglich, die Fachhochschulreife zu erwerben.

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Unterrichtsfächer

Fachrichtungsübergreifender Bereich

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Fremdsprache (Englisch)

Fachrichtungsbezogener Lernbereich

  • Theorie und Praxis der Heilerziehung
  • Gesundheit/Pflege
  • Psychiatrie
  • Organisation/Recht/Verwaltung

Heilerziehungspflegerische Methoden

  • Kreativ-musischer Bereich
  • Sprachlich-kommunikativer Bereich
  • Gesundheits-/bewegungsorientierter Bereich
  • Organisatorisch-technologischer Bereich

weitere Unterrichtsfächer

  • Projektarbeit
  • Praxis in Einrichtungen der Behindertenhilfe

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Das Konzept der Ausbildung

Lernfelder

Die Ausbildung ist in unterschiedliche Lernfelder gegliedert.

Lernfelder ordnen die beruflichen Aufgabenstellungen in der Heilerziehungspflege so, dass sie im Unterricht exemplarisch bearbeitet werden können. Sie bündeln berufliche Aufgabenbereiche im Hinblick auf die angestrebte Professionalität. Lernfelder ermöglichen es, im Unterricht berufliche Handlungssituationen zu erschließen, fächerverbindende Lernaufgaben zu bearbeiten und Projekte umzusetzen.

Lernortkooperation

Die Studierenden der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilerziehungspflege, entwickeln berufliche Handlungskompetenzen an den Lernorten Schule und Praxis.

Die Kompetenzentwicklung der Studierenden wird durch eine intensive Kooperation zwischen den beiden Lernorten gesichert.

Die wechselseitige Verzahnung der Lernorte wird durch einen ständigen Austausch zwischen den Lehrkräften der Fachschule und den anleitenden Fachkräften in den Praxiseinrichtungen gewährleistet.

Die Studierenden werden in der Praxis angeleitet. Praxiseinrichtungen müssen sicherstellen, dass den Studierenden Fachkräfte zur Seite stehen, die über eine einschlägige Berufserfahrung verfügen, die für die Anleitung qualifiziert sind und zur Wahrnehmung der Ausbildungsaufgaben hinreichend Zeit zur Verfügung gestellt bekommen.

Während der praktischen Ausbildung werden die Studierenden von den Lehrkräften der Fachschule betreut. Die Fachschule berät mit der Praxis über die Kompetenzentwicklung der Studierenden.

Selbstlernphasen

Von den Gesamtstunden des Bildungsganges können bis zu 480 Unterrichtsstunden als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete andere Lernformen organisiert werden.

Selbstlernphasen können in unterschiedlichen Sozialformen (Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit) angeboten werden.

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Unterrichtszeiten

An den schulischen Ausbildungstagen (siehe oben Aufbau der Ausbildung) findet der Unterricht in den folgenden Zeiten statt:

Montag/Dienstag oder Donnerstag/Freitag

von 08.15 - 17.00 Uhr

Innerhalb dieses Zeitrahmens werden in der Regel 19 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt. Zusätzlich finden pro Ausbildungsjahr 3 Kompaktwochen statt.

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Kosten

Arbeitsmaterial und Lernmittel: gemäß geltender rechtlicher Regelungen; Leistungsempfänger, z. B. von BAföG, müssen die vollen Kosten tragen.

Fahrtkosten: Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen - Schulfinanzkostengesetz und Schülerfahrtkostenverordnung

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Förderung

BAföG, Meister-BAföG: Auskunft erteilt das BAföG-Amt der Kreisverwaltung Kleve, Nassauer Allee 15 - 23, 47533 Kleve,

Tel.: +49 (0)2821 85-0, Fax: +49 (0)2821 85-500

AFG: Auskunft über die AFG-Förderungsberatung der örtlichen Arbeitsämter (Emmerich, Geldern, Goch, Kleve). Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte den örtlichen Telefonbüchern.

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Wohnen

Während der Ausbildung können Sie ein Zimmer in den Personalwohnheimen der LVR-Klinik Beburg-Hau anmieten (Herr Friedrichsen, Tel. 02821 81-2372 - Uwe.Friedrichsen@lvr.de) Dort erhalten Sie auch Auskunft über die Kosten.

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Anmeldung und Bewerbung

Die Bewerbung für die Fachrichtung Heilerziehungspflege, kann fortlaufend eingereicht werden. Für unsere Planung ist es allerdings hilfreich, wenn Sie uns Ihre Unterlagen bis Ende Februar zukommen lassen. Die Ausbildung beginnt am ersten Schultag des neuen Schuljahres.

Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, ob Sie sich für die praxisintegrierte Form und/oder für die Vollzeitform bewerben!

Dem Anschreiben fügen Sie bitte folgende Dokumente hinzu:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • zwei Passbilder
  • beglaubigte Fotokopien von Schul- und Arbeitszeugnissen
  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden und sollte bei Beginn der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein)
  • einen Nachweis über eine Praxisstelle in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung (spätestens bis zum Beginn der Ausbildung)

Bitte vermerken Sie in Ihrem Bewerbungsschreiben, ob Sie sich für die Vollzeitform und/oder für die praxisintegrierte Form bewerben!

Vergessen Sie bitte nicht, uns auch Ihre E-Mail-Adresse mitzuteilen!

Die Bewerbungsgespäche finden am Schulort Bedburg-Hau nach Eingang und Prüfung der Bewerbung statt.

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Anfragen und Bewerbungen

für den Schulort Bedburg-Hau richten Sie bitte an das:

LVR-Berufskolleg
Fachschulen des Sozialwesens
- Sekundarstufe II -
Dependance Bedburg-Hau
Nördlicher Rundweg 5
47551 Bedburg-Hau

Ansprechpartner: Herr Treeck
Tel.: +49 (0)2821 81-1930
Fax: +49 (0)2821 81-1938
E-Mail: johannes.treeck@lvr.de

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